Bundeskabinett beschließt Mindestlohn von 12 Euro ab Oktober


Von:  BV - Thomas Nonas (Syndikusrechtsanwalt) / 24.02.2022 / 13:12


BERLIN. Am 23. Februar 2022 hat das Bundeskabinett den anliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung beschlossen.


  • Getty Images/iStockphoto
  • Bild: iStock

Damit wird der gesetzliche Mindestlohn voraussichtlich zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro angehoben. Der Gesetzentwurf enthält gegenüber dem bislang vorliegenden Referentenentwurf zur Mindestlohnerhöhung keine Änderungen. Zwischenzeitlich liegt ein Gutachten von → Prof. Frank Schorkopf der Universität Göttingen vor, welches von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände in Auftrag geben wurde. Dieses Gutachten beschäftigt sich mit der Verfassungsmäßigkeit der Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro und kommt zu dem Ergebnis: „Der Referentenentwurf des Mindestlohnerhöhungsgesetzes verstößt mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen Art. 9 Abs. 3 GG und den Grundsatz des Vertrauensschutzes.“ Ob das im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens, welches im April 2022 stattfinden wird, Berücksichtigung finden wird, bleibt zu bezweifeln.

Aufwendigere Dokumentationspflicht der Arbeitszeit ist nicht Bestandteil

Allerdings wurde hinsichtlich der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung (wir haben berichtet) eine redaktionelle Änderung aufgenommen. Neuer Bestandteil des Gesetzes sind die Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung. Begrüßenswert ist hier vor allem, dass im Bereich der geringfügigen Beschäftigung auf die Aufnahme der vorgesehenen hochbürokratischen Regeln zur elektronischen und „manipulationssicheren“ Aufzeichnung der Arbeitszeit im Mindestlohngesetz, dem Arbeitnehmerentsendegesetz, dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verzichtet wurde, nachdem wir gemeinsam mit der Bundesvereinigung Bauwirtschaft eine entsprechende Stellungnahme gegenüber dem BMAS abgegeben haben, die auf die erheblichen tatsächlichen und juristischen Probleme hingewiesen hat.


Willkommen im Mitgliederportal!
×

Diese Webseite verwendet nur technisch erforderliche Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie in unsererDatenschutzerklärungOK