Digitaler Fahrtenschreiber: Sonderregeln fürs Handwerk angenommen


Von:  BV - Dr. Albert Bill / 15.06.2020 / 10:46


Der Transportausschuss des Europaparlaments hat die Bestimmungen zum digitalen Fahrtenschreiber in zweiter Lesung angenommen. Wichtig für das Handwerk: Es gelten nicht alle Nachweispflichten und Sozialvorschriften, die für Berufskraftfahrer gelten, auch für Handwerker.


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Die Tachographenpflicht wird ja bekanntlich bald auch für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,5 bis 3,5 Tonnen gelten. Fahrzeuge in Handwerksbetrieben erhalten aber hiervon eine Freistellung, wenn diese zum Transport von Material auf die Baustelle genutzt werden (Handwerkerregelung). Anders als für Berufskraftfahrer gelten in diesem Zusammenhang für Handwerker wie bislang auch, nicht alle Nachweispflichten und Sozialvorschriften in vollem Umfang, weil das Fahren und Führen der Fahrzeuge für sie nicht zu ihrer Haupttätigkeit gehört. Während für den neu einbezogenen Gewichtsbereich zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen die Freistellung des Handwerks durchgesetzt werden konnte, bleibt es dagegen wohl bei dem bislang bestehenden Bewegungsradius von 100 Kilometern. Die Forderung des Handwerks den Bewegungsradius, innerhalb dessen kein Fahrtenschreiber eingebaut werden muss auf 150 Kilometer auszudehnen, wahr nicht mehrheitsfähig. Die endgültige Abstimmung im Europaparlament ist für Juli 2020 geplant.

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