Gesetzgebungsvorhaben gestoppt! Geplante Arbeitszeiterfassung vorerst gekippt

BERLIN/FRANKFURT. Der Protest des Bundesverbandes mit der Bundesvereinigung Bauwirtschaft hat Wirkung gezeigt: Nach einer scharfen gemeinsamen Stellungnahme der Fachverbände wurde der Gesetzesvorschlag zur Einführung einer elektronischen und „manipulationssicheren“ Arbeitszeiterfassung zunächst gestoppt. Übrig blieb ein „Prüfauftrag“.

Bundesverband setzt sich mit Partnern durch: Das Gesetzesvorhaben zur Arbeitszeiterfassung des Bundesarbeitsministeriums ist vorerst vom Tisch.

Wie in unserem? Newsbeitrag vom 15. Februar 2022berichtet, sollte über das Gesetzesvorhaben zum Mindestlohn quasi „nebenbei“  die Bau- und Ausbauwirtschaft dazu verpflichtet werden, die Arbeitszeiten jeden Mitarbeiters elektronisch und manipulationssicher zu erfassen. Und dies sofort bei Arbeitsbeginn eines jeden Mitarbeiters und jeder Mitarbeiterin. Im Maler- und Lackiererhandwerk wäre dieses Gesetz nur mit hohem bürokratischen Aufwand zu befolgen gewesen.

Wie aus Regierungskreisen verlautet, hat insbesondere der Koalitionspartner FDP auf die Proteste aus der Bau- und Ausbauwirtschaft hin interveniert – und wird die Erfüllung des Prüfauftrages kritisch und wachsam begleiten.