Jetzt online: Neue Informationsplattform Asbest nennt Pflichten der Auftraggeber zur Erkundung

BONN. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat eine Informationsplattform zu Asbest online gestellt, die vor allem auf das Thema Auftragsvergabe, Planung und Erkundung aufmerksam macht. Damit wird das Versprechen des nationalen Asbestdialoges eingelöst, auch von Behördenseite Informationen über die Aufgaben und Pflichten öffentlicher und privater Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Die Seite informiert unter diesem ?Link  zu den wichtigsten Themen:

  • I Planung und Vorbereitung:  Hierzu zählen Erkundung, Auftragsklärung, Vertragsgestaltung, Rechtsgrundlagen
  • II Sichere Durchführung mit den Themen Arbeitsschutzanforderungen, Vorbereitung der Tätigkeiten, Umsetzung der Schutzmaßnahmen, Abnahme und Dokumentation
  • III Entsorgung und 
  • IV Antworten zu häufig gestellten Fragen

Auf die hohe Verantwortung des Veranlassers von Bautätigkeiten (Auftraggeber) wurde bereits in der ?Leitlinie Erkundung hingewiesen.

Eine Folge der Bemühungen - insbesondere des Handwerks - im nationalen Asbestdialog ist, dass jetzt in der gerade in der Abstimmung befindlichen neuen Gefahrstoffverordnung die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bei Bautätigkeiten mit Asbest auch in einem Verordnungstext und nicht nur in (unverbindlichen) Leitlinien wiederzufinden sind.

Zur Erkundung gehören unter Umständen auch Materialuntersuchungen von älteren Gebäuden. Hier wird auf die die VDI-Richtlinie 6202 Blatt 3 "Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen - Asbest - Erkundung und Bewertung" verwiesen.

Zwei Fallbeispiele, wie eine solche Untersuchung in der Praxis aussehen kann - nicht muss -  sind in der beigefügten Information des Bundesverbandes "Fallbeispiel Asbestbeprobung" enthalten (Zugriff nur für Innungsmitglieder - bitte melden Sie sich mit Ihren Login-Daten auf farbe.de an).