Luftreinhaltepolitik – Förderprogramm zur Nachrüstung von Handwerkerfahrzeugen


Von:  Bundesverband - Christine Marzulla / 04.12.2019 / 15:22


Am 28. November 2019 sind Änderungen der Richtlinien zur Förderung der Stickoxidfilternachrüstung von leichten und schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen mit Dieselantrieb in Kraft getreten.


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Insbesondere wurde eine Anhebung der maximalen Fördersumme für die Dieselfilternachrüstung umgesetzt. Diese erhöht sich für die Nachrüstung mit Stickoxidfiltern von leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen (zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen) von 3.000 Euro auf 3.600 Euro der System- und Einbaukosten. Die Maximalförderung für die Nachrüstung mit Stickoxidfiltern von schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen (zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen) erhöht sich von 4.000 Euro auf 4.800 Euro.   Mit der Erhöhung der absoluten Deckelung wird endlich ein Mangel der ursprünglichen Förderrichtlinie korrigiert, auf den das Handwerk schon lange hingewiesen hat: Bereits Ende Mai 2019 war der Förderbeitrag deutlich gesenkt worden (bei LHLF von 3.800 auf 3.000 Euro). Diese Absenkung erfolgte nach Ansicht des ZDH viel zu früh, da es zu diesem Zeitpunkt noch keine einzige zugelassene Nachrüstlösung gab. Die Zurückhaltung der Antragsteller aus dem Handwerk, die noch keine Informationen zu Nachrüstsystemen hatten, und die Zurückhaltung der Nachrüstentwickler, die noch kaum Nachfrage nach der Förderung für zukünftige Nachrüstsätze registrieren konnten, bedingten sich gegenseitig. Das Handwerk setzt sich trotz aller Hindernisse dafür ein, dass die Möglichkeit der Nachrüstung von den Betrieben genutzt wird und baut darauf, dass weitere Hersteller auch Nachrüstsätze für zusätzliche Fahrzeugtypen entwickeln und bis zur Werkstattverfügbarkeit bringen.

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