Malerkasse: Unbedenklichkeitsbescheinigung - Abo und digital abrufbar


Von:  BV - Thomas Nonas (Syndikusrechtsanwalt) / 16.08.2022 / 11:53


WIESBADEN. Öffentliche Auftraggeber, Wohnungsbaugesellschaften und auch private Bauherren verlangen vermehrt einen Nachweis zur Einhaltung der wesentlichen Arbeits- und Sozialstandards. Sie wollen wissen, ob die geltenden tarifvertraglichen Regeln im Betrieb angewendet werden. In vielen Bundesländern gibt es für die öffentliche Auftragsvergabe verbindliche gesetzliche Regeln zur Einhaltung tarifvertraglicher Arbeitsbedingungen – meist normiert in Tariftreue-Vergabegesetzen.


Danach besteht für den Auftragnehmer eines öffentlichen Vergabeverfahrens beispielsweise die Verpflichtung, seinen Arbeitnehmern ein tariflich oder gesetzlich festgelegtes Mindestentgelt zu zahlen oder andere Bestimmungen eines Tarifvertrags einzuhalten. Der faire Wettbewerb am Markt wird so gestärkt.

Die Tarifverträge mit den Verfahren zur Urlaubsabsicherung und zur zusätzlichen Altersvorsorge sind vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt. Zudem ist die Verbindlichkeit der Tarifverträge durch das Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren (Soka SiG 2) angeordnet. Sie gelten für die gesamte Branche und damit für alle Unternehmen, die unter den betrieblichen Geltungsbereich der Tarifverträge des Maler- und Lackiererhandwerks fallen.

Die ordnungsgemäße Teilnahme am gemeinsamen Verfahren der Urlaubs- und der Zusatzversorgungskasse bestätigt die Malerkasse in einer Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese gilt jeweils für die Dauer von 3 Monaten. Voraussetzung ist die Vorlage aller Meldungen und dass die fälligen Beiträge entrichtet sind.
Sie können eine Unbedenklichkeitsbescheinigung jederzeit formlos beantragen - per E-Mail an info(at)malerkasse.de oder per Telefon unter 0611 7630 - 191. Nutzen Sie auch gerne das Kontaktformular. Einfacher ist es, wenn Sie die regelmäßige Zusendung der aktuell geltenden Bescheinigung bestellen.

Neu: Abo der Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beantragen Sie jetzt ein Abo für die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die Bescheinigung gilt jeweils befristet für drei Monate. Mit dem neuen Abo-Service stellen wir Ihnen die Bescheinigung dann entweder per E-Mail oder in ihr persönliches Online-Postfach regelmäßig vor dem Ablauf erneut zu. Sie verfügen dauerhaft immer über einen aktuellen Nachweis. Für Betriebe, die eine Präqualifizierungstelle (PQ–Stelle) beauftragt haben, die Nachweise entsprechend den Anforderungen der VOB vorzuhalten, erfolgt ein direkter Austausch mit einer regelmäßigen Aktualisierung.
Die Abofunktion können Sie formlos anfordern - per E-Mail an info(at)malerkasse.de oder per Telefon unter 0611 7630 - 191. Nutzen Sie auch gerne das Kontaktformular

Digital abrufbar über meine malerkasse

Alle Nutzer unserer online-plattform „meine malerkasse“ haben es noch einfacher eine aktuelle Bescheinigung sofort zu erhalten.  Über das Online-Portal meine malerkasse im Bereich Betrieb können Sie jederzeit die Unbedenklichkeitsbescheinigung mit einem Klick erstellen. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, erhalten Sie sofort einen Nachweis im pdf-Format.
Sie haben noch keine Zugangsdaten für „meine malerkasse? Kein Problem! Fordern Sie noch heute über online(at)malerkasse.de, per Telefon unter
0611 7630 - 400 oder über das Kontaktformular Ihren Zugang an.


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