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https://www.farbe-sachsen-anhalt.de/aktuell/nachricht/artikel/was-jetzt-gilt-bundestag-beschliesst-impfpflicht-in-heimen-und-kliniken
Gedruckt am Montag, den 29. April 2024
Für die Neuregelungen muss einmal mehr das Infektionsschutzgesetz angepasst werden, dieses wurde erst im November reformiert.
Die Gesetzesänderung richtet sich an all diejenigen, die in Krankenhäusern tätig sind. Das betrifft damit auch unsere gewerblichen Mitarbeiter, die Arbeiten in einem betriebenen Krankenhaus oder einer der anderen oben genannten Einrichtungen ausführen.
Was zu beachten ist, soll in einem kurzen FAQ vorab erläutert werden. Dieser ist für unsere Innungsbetriebe → im Mitgliederbereich zu finden.
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